FÜR MENSCHEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN: WEITERE KOSTENTRÄGER

Selbstzahler
Als Selbstzahler sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Sie können z.B. durch ein Training Ihre sozialen Kompetenzen (selbstsicheres Auftreten, Kommunikation oder soziale Interaktion) aufbessern, Problemlösestrategien erlernen oder nur eine kurzfristige professionelle Unterstützung in einer akuten Krisensituation erhalten. Die hierfür aufgebrachte psychotherapeutische Leistung wird analog der GOP /GOÄ für Privatversicherte liquidiert.
WAS BIETET DAS OPFERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ (OEG)?
Wer Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs wird oder durch dessen rechtmäßige Abwehr verletzt wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem OEG. Weitere Infos dazu gibt es z.B. beim Weissen Ring.
ZUSÄTZLICHE KOSTENTRÄGER
Auch Stiftungen, Jugendämter, Privatpersonen und andere Kostenträger könnten für die Erstattung der Therapiekosten aufkommen. Auch hier orientiert sich die genaue Kostenhöhe an den Kosten für Privatpatienten und wird nach der aktuell gültigen GOP/GOÄ berechnet.