WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

HIER ERHALTEN SIE EINEN ÜBERBLICK ÜBER DIE ZU ERWARTENDEN KOSTEN
Wie das genau geschieht, richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen und nach Ihrer Situation.

GESETZLICH VERSICHERTE

Die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie wird bei gesetzlich Versicherten auf Antrag von den Krankenkassen übernommen. Abhängig vom Ergebnis des Erstgespräches werden zu Beginn der Therapie einige Probesitzungen zur näheren Diagnostik durchgeführt. Hiernach entscheidet sich, ob eine Therapie sinnvoll erscheint.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die anfallenden Kosten selbst zu übernehmen, wenn Diskretion für Sie eine wichtige Rolle spielt.

PRIVAT VERSICHERTE

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Da das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.
Der Therapeut erstellt Ihnen dann regelmäßig eine Rechnung über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ), die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
ABRECHNUNG MIT BEIHILFESTELLEN
BEIHILFE
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Pseudonymisierung bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Die therapeutischen Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ abgerechnet.

WEITERE KOSTENTRÄGER

SELBSTZAHLER
Als Selbstzahler sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Sie können z.B. durch ein Training Ihre sozialen Kompetenzen (selbstsicheres Auftreten, Kommunikation oder soziale Interaktion) aufbessern, Problemlösestrategien erlernen oder nur eine kurzfristige professionelle Unterstützung in einer akuten Krisensituation erhalten. Die hierfür aufgebrachte psychotherapeutische Leistung wird analog der GOP /GOÄ (siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten) liquidiert.
WAS BIETET DAS OPFERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ (OEG)?
Wer Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs wird oder durch dessen rechtmäßige Abwehr verletzt wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem OEG. Weitere Infos dazu gibt es z.B. beim Weissen Ring.
ZUSÄTZLICHE KOSTENTRÄGER
Auch Stiftungen, Jugendämter, Privatpersonen und andere Kostenträger könnten für die Erstattung der Therapiekosten aufkommen. Auch hier orientiert sich die genaue Kostenhöhe an den Kosten für Privatpatienten und wird nach der aktuell gültigen GOP/GOÄ berechnet.