NÜTZLICHE INFORMATION FÜR PRIVAT VERSICHERTE UND BEIHILFEBERECHTIGTE

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Da das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.
Der Therapeut erstellt Ihnen dann regelmäßig eine Rechnung über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ), die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
ABRECHNUNG MIT BEIHILFESTELLEN
BEIHILFE
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Pseudonymisierung bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Die therapeutischen Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ abgerechnet.